Allgemeine Geschäftsbedingungen von PlottAndPress


I . ANGEBOT
1. Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über diese Artikel ab. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Buttons "bestellen" das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge außerhalb des Shops sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss in jeder Hinsicht freibleibend.

II. PREISE/ZAHLUNG
1. Grundsätzlich gilt Zahlung gegen Rechnung, welche der Bestellung beigelegt wird oder Barzahlung bei Abholung beziehungsweise Lieferung/Montage.
2. Unsere Preise sind Nettopreise.

III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Ist die Zahlung für Lieferungen und / oder Montagen nicht spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. Bei Nichtzahlung oder unvollständigen Zahlungen sind wir berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Somit wird für Mahnschreiben eine Gebühr von Fr. 5.00 erhoben.
3. Bei Internet-Onlinebestellungen wird gegen Rechnung bestellt. Bei Lieferung, Abholung oder Montage gilt Barzahlung. Bestellungen zum Versand per Rechnung, werden umgehend nach Bestelleingang erstellt und verschickt.
4. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Verzug haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PlottAndPress.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässig.

IV. LIEFERZEIT/VERSAND
1. Die Lieferzeitangaben sind stets als annähernd zu betrachten. Sie sind für uns unverbindlich. Für die Einhaltung von Fristen und Terminen haften wir nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Die Lieferungen erfolgen in der Schweiz. (= 2-5 Tage, kann in ausserordentlichen Fällen auch länger gehen).
2. Die Versandkosten sind je nach Grössen und Mengen unterschiedlich. Der Versand erfolgt mit der Schweizer Post.

V. WIDERRUFSRECHT
Jeder Artikel wird auschliesslich für Sie hergestellt und ist somit ein Unikat. Daher gehen Sie mit der Bestellung einen verbindlichen Vertrag ein. Sollte beim Bestellvorgang ein Fehler unterlaufen sein, so hat der Käufer innerhalb einer Stunde Zeit telefonisch oder per E-Mail den Kauf zu Widerrufen. Nach dieser Zeit kann vom Verkauf nur noch zurückgetreten werden, wenn das bestellte Produkte noch nicht hergestellt wurde und nur mit Einverständnis des Verkäufers.

VI. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Liefererhalt durch den Paketdienst schriftlich anzuzeigen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem Ablauf keine Anzeige, so können Rechte wegen dieser Mängel uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Bereits verarbeitetes Material kann nicht als Reklamation anerkannt werden. Eindeutig fehlerhaftes Material wird kostenlos ersetzt.
2. Bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen können wir nach unserer Wahl nachbessern oder nachliefern. Schlagen diese Massnahmen fehl, so kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen. Ein Fehlschlagen ist anzunehmen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist, von uns schriftlich verweigert wird, eine Fristsetzung von zwei Wochen mit Ablehnungsandrohung erfolglos bleibt oder unser Nachbesserungsversuch zweimal misslingt. Wir haben in jedem Fall das Recht, Nachbesserung oder Nachlieferung zu verlangen. Auf Maß gefertigte Artikel, sowie Artikel aus Angeboten und Restposten sind vom Umtausch ausgeschlossen.
3. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir jedoch wie gesetzlich vorgesehen
4. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Mangel darauf beruht, Montageanleitungen durch den Kunden nicht beachtet oder vorgeschriebene Leistungswerte überschritten werden.
5. Wir gewähren eine Garantie von einem Jahr bei sachgemäßer Anwendung. Die Garantie für die Aufkleber entfällt, wenn sie falsch montiert werden oder sie unsachgemäß gereinigt werden. Der Einschluss kleiner Staubpartikel ist bei der Folienbeschichtung nicht immer ganz auszuschließen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Keine Garantieansprüche entstehen bei Auftreten von Schäden durch äußere Einflüsse oder durch unsachgemäße Montage. Kleinere Einschlüsse in verklebten Sticker sind aufgrund der in der Luft befindlichen Staubteilchen nicht vermeidbar, beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Aufkleber, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation. Dies trifft im Besonderen auf Außenverlegung zu. Wir haften nicht für Glasbrüche oder andere Schäden, die nach einer Verklebung auftreten. Die Übernahme von Kosten, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere technischen Angaben beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.
6. Wir sind berechtigt, die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, solange der Kunde das vertragliche Entgelt abzüglich eines, unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Anteils nicht zahlt oder andere wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt. 7. Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.
8. Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus positiver Vertragsverletzung bestehen uns gegenüber nur, wenn ein uns zurechenbarer Vorsatz oder eine zurechenbare grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beweislast trägt der Auftraggeber. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

VIII. ALLGEMEINES
1. Alle von vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichenden Zusagen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wirksame Bestimmungen müssen auf dem Original des Auftrages schriftlich niedergelegt werden und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder, hätten sie diesen Punkt bedacht, gewollt haben würden.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2013. Änderungen behalten wir uns jederzeit vor.

IX. GERICHTSSTAND
1. Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, wird als Gerichtsstand das Bezirksgericht March in Lachen vereinbart.

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